Osteopathie
Osteopathie-Behandeln mit „denkenden Fingern“
Ihr Ansatz ist einfach: Leben zeigt sich in Form von Bewegung. Dort, wo Bewegung verhindert wird, macht sich Krankheit breit.
Die Osteopathie, die vor mehr als 130 Jahren vom amerikanischen Arzt Andrew Taylor Still (1828 – 1917) begründet wurde, kann helfen,Bewegungseinschränkungen aufzuspüren und zu behandeln.
Osteopathie ist keine alternative Behandlungsform, sondern das Erkennen und Behandeln funktioneller Zusammenhänge auf der Basis von Anatomie und Physiologie.
Unser Organismus besteht aus unzähligen Strukturen, die alle miteinander direkt oder indirekt zusammenhängen. Den Zusammenhang stellen die Faszien her, dünne Bindegewebshüllen, die jede Struktur umgeben und gemeinsam eine große Körperfaszie bilden.
Dies erklärt, warum Ursachen an einer Stelle oft zu Beschwerden in ganz anderen Körperregionen führen können. Funktionsstörungen können immer den gesamten Organismus betreffen. Darum behandelt ein Therapeut nie einzelne Beschwerden oder Krankheiten, sondern den Patienten in seiner Gesamtheit.
Die Osteopathie beschäftigt sich nicht mit der Behandlung von Symptomen, sondern will die Ursachen von Beschwerden aufspüren und behandeln. Probleme im Bewegungsapparat, im Nervensystem, im internistischen und urologischen Bereich sowie im Bereich Kinderheilkunde sind häufig Gründe für einen Besuch beim Osteopathen.
Allein mit seinen Händen versucht ein physiologisch und anatomisch gut ausgebildeter Osteopath die Ursachen der Erkrankung zu erfühlen und sie zu behandeln.
Eine osteopathische Behandlung dauert durchschnittlich 30 - 60 Minuten; mit ausführlicher Anamnese, Untersuchung und Behandlung liegen die Kosten zwischen 60 und 130 Euro
Osteopathie stellt in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung dar. Achten Sie bei der Wahl Ihres Therapeuten darauf, dass dieser eine 5-jährige osteopathische Weiterbildung als Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeut in Voll- oder Teilzeit absolviert hat. Nur so ist ein hoher Behandlungsstandard für eine für den Patienten sichere Therapie gewährleistet.
Seit dem 01.01.2012 übernehmen einige Gesetzliche Krankenkassen für Pflichtversicherte in gewissen Teilen die Behandlung. Voraussetzung hierfür ist,sowohl eine formlose ärztliche Bescheinigung als auch eine anerkannte berufliche Qualifikation des behandelnden Osteopathen.